I.
Die Klägerin, ein Werbeunternehmen, beabsichtigt, an der Mauer des Grundstücks Vstraße ... in O eine Werbetafel aus Sperrholzplatten mit Profilrahmen im Format 2,75 mal 3,75 m für wechselnde Plakatanschläge anzubringen. Die Beklagte lehnte den Antrag auf Genehmigung des Vorhabens mit der Begründung ab, die Werbetafel würde die architektonisch gegliederte Wand überschneiden und außerdem über die Baufluchtlinie hinwegragen.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|