I.
Der Kläger begehrt die Erteilung eines Negativzeugnisses für die mit den Beigeladenen zu 2) bis 5) geschlossenen Kaufverträge über Teilflächen eines in seinem Eigentum stehenden ca. 35 000 qm großen unbebauten Grundstücks, das im Gebiet der Gemeinde W liegt. Es handelt sich um Auengelände am südlichen Ufer der W mit entsprechend artenreicher Vegetation. Das Grundstück liegt nach den Darstellungen des Flächennutzungsplans in einem geplanten Landschaftsschutzgebiet. Der Kläger beabsichtigt seit vielen Jahren, sein Grundstück oder Teile davon zu veräußern. Nachdem u.a. eine Veräußerung zum Zwecke der Errichtung eines Sanatoriums gescheitert war, bot er mit folgender Annonce in der Süddeutschen Zeitung am 29./30. April und 1. Mai 1978 Teilflächen zum Verkauf an:
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