BVerwG vom 06.07.1984
4 C 4.81
Normen:
BBauG § 20 Abs. 2 S. 2; BBauG § 23 Abs. 2; BBauG § 183a Abs. 2;
Fundstellen:
BBauBl 1984, 790
BRS 42 Nr. 104
Buchholz 406.11 § 20 BBauG Nr. 17
DÖV 1985, 31
DRsp V(527)283c
DVBl 1984, 1126
NJW 1985, 1354
RdL 1984, 315
ZfBR 1984, 255
Vorinstanzen:
VG München, vom 26.06.1979 - Vorinstanzaktenzeichen M 160 I 78
VGH Bayern, vom 30.10.1980 - Vorinstanzaktenzeichen 15 B 1841/79

Versagung der Teilungsgenehmigung wegen Mißbrauchs (§ 20 Abs. 2 Satz 2) auch im Falle eines vor dem 01.08.1979 gestellten Antrags auf Erteilung eines Negativzeugnisses

BVerwG, vom 06.07.1984 - Aktenzeichen 4 C 4.81

DRsp Nr. 1992/5799

Versagung der Teilungsgenehmigung wegen Mißbrauchs (§ 20 Abs. 2 Satz 2) auch im Falle eines vor dem 01.08.1979 gestellten Antrags auf Erteilung eines Negativzeugnisses

Die Überleitungsvorschrift des § 183a Abs. 2 BBauG 1979 erfaßt in Fällen der sogenannten "Mißbrauchsaufsicht" nach § 20 Abs. 2 BBauG 1979 Anträge auf Erteilung eines Negativzeugnisses.

Normenkette:

BBauG § 20 Abs. 2 S. 2; BBauG § 23 Abs. 2; BBauG § 183a Abs. 2;

Gründe:

I.

Der Kläger begehrt die Erteilung eines Negativzeugnisses für die mit den Beigeladenen zu 2) bis 5) geschlossenen Kaufverträge über Teilflächen eines in seinem Eigentum stehenden ca. 35 000 qm großen unbebauten Grundstücks, das im Gebiet der Gemeinde W liegt. Es handelt sich um Auengelände am südlichen Ufer der W mit entsprechend artenreicher Vegetation. Das Grundstück liegt nach den Darstellungen des Flächennutzungsplans in einem geplanten Landschaftsschutzgebiet. Der Kläger beabsichtigt seit vielen Jahren, sein Grundstück oder Teile davon zu veräußern. Nachdem u.a. eine Veräußerung zum Zwecke der Errichtung eines Sanatoriums gescheitert war, bot er mit folgender Annonce in der Süddeutschen Zeitung am 29./30. April und 1. Mai 1978 Teilflächen zum Verkauf an: