Die Rechtsbeschwerde der Schuldnerin gegen den Beschluss der 5. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn vom 5. Juli 2021 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
I.
Die Schuldnerin wendet sich gegen die Zwangsvollstreckung aus einem1 spanischen Vollstreckungstitel.
Der Gläubiger erwirkte vor dem Arbeits- und Sozialgericht Nr. 2 in Palma de Mallorca mit Datum vom 13. Februar 2013 einen Gerichtsbeschluss, mit dem der dortige Antragsgegner ("D. Verlag H. ") unter anderem zur Zahlung von insgesamt 53.688,06 € verpflichtet wurde.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|