Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 5. Juni 2014 -
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert für das Verfahren in beiden Rechtszügen wird unter Abänderung der Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts von Amts wegen auf jeweils 10.000.-- EUR festgesetzt.
Der Schriftsatz der Ehefrau des Antragstellers vom 18.08.2014 gibt keinen Anlass, mit der Entscheidung zu warten, weil diese im Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof nicht postulationsfähig ist (dazu näher unten).
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