BSG - Urteil vom 23.01.2018
B 2 U 10/16 R
Normen:
SGB VII § 123 Abs. 1 Nr. 1; BNatSchG § 30 Abs. 2 S. 1;
Vorinstanzen:
LSG Schleswig-Holstein, vom 08.07.2015 - Vorinstanzaktenzeichen L 8 U 51/13
SG Schleswig, vom 07.12.2012 - Vorinstanzaktenzeichen S 7 U 15/10

Versicherungspflicht in der gesetzlichen Unfallversicherung als forstwirtschaftliche UnternehmerinAnforderungen an die forstwirtschaftliche Nutzung einer Waldfläche als gesetzlich geschütztes Biotop

BSG, Urteil vom 23.01.2018 - Aktenzeichen B 2 U 10/16 R

DRsp Nr. 2018/6171

Versicherungspflicht in der gesetzlichen Unfallversicherung als forstwirtschaftliche Unternehmerin Anforderungen an die forstwirtschaftliche Nutzung einer Waldfläche als gesetzlich geschütztes Biotop

Die Vermutung einer forstwirtschaftlichen Nutzung eines Waldes wird nicht dadurch widerlegt, dass es sich bei den Flächen mit Baumbestand um ein als Feucht- und Sumpfwald nach dem Bundesnaturschutzgesetz gesetzlich geschütztes Biotop handelt.

1. Der Begriff des landwirtschaftlichen Unternehmens wird in § 123 Abs. 1 SGB VII definiert; landwirtschaftliche Unternehmen sind nach Nr. 1 der Vorschrift auch solche der Forstwirtschaft. 2. Dies setzt nach der Rechtsprechung des Senats voraus, dass der Inhaber des Unternehmens über eine forstwirtschaftlich genutzte Waldfläche verfügt, die zum Zwecke der Gewinnung von Forsterzeugnissen bearbeitet wird.3. Hierfür ist Voraussetzung, dass es sich um Wald handelt.4. Im Übrigen ist weder eine Mindestgröße der landwirtschaftlichen Fläche noch ein Mindestmaß an Arbeitsaufwand bei der Bewirtschaftung der Waldflächen erforderlich. 5. Bei vorhandenen Nutzungsrechten besteht vielmehr die Vermutung der Bewirtschaftung.