Der Antrag wird abgelehnt.
II.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
III.Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Antragstellerin wendet sich gegen den Bebauungsplan "******************* ** *********", den die Antragsgegnerin am 21. Januar 2016 beschlossen und am 1. April 2016 bekannt gemacht hat.
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