OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 15.05.2020
7 B 1625/19
Normen:
BauGB § 212a Abs. 1;
Vorinstanzen:
VG Münster, - Vorinstanzaktenzeichen 2 L 991/19

Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot wegen einer Verschlechterung der Erschließungssituation

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.05.2020 - Aktenzeichen 7 B 1625/19

DRsp Nr. 2020/8252

Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot wegen einer Verschlechterung der Erschließungssituation

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die erstattungsfähig sind.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 10.000 € festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 212a Abs. 1;

Gründe

Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Das Beschwerdevorbringen, auf dessen Prüfung der Senat gemäß § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO beschränkt ist, rechtfertigt keine Änderung des angefochtenen Beschlusses.