Vertrag über die Ausführung der gemäß Planungsgrundlage 1 erforderlichen Architekten- und/oder Ingenieurleistungen - die Planungsgrundlage 1 stellt bereits die Beschreibung dieser erforderlichen Leistungen dar, nämlich diejenigen Leistungen, welche für die Klärung der wirtschaftlichen Sinnhaftigkeit des Projekts zu diesem Zeitpunkt möglich und erforderlich sind