Vertragliche Übernahme der Erschließungskosten beim Grundstückskauf führt zu Schadensersatzansprüchen aus Garantie
OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.11.2001 - Aktenzeichen 9 U 48/01
DRsp Nr. 2002/5549
Vertragliche Übernahme der Erschließungskosten beim Grundstückskauf führt zu Schadensersatzansprüchen aus Garantie
Eine vertragliche Regelung zwischen Grundstücksverkäufer und -käufer hinsichtlich der Übernahme der Erschließungskosten betrifft keine zusicherungsfähige Eigenschaft i.S.d. § 459 II BGB. Dabei kann sowohl auf das Entstehen der Beitragspflicht als auch der Erschließungskosten selbst abgestellt werden. Die von der gesetzlichen Bestimmung der §§ 446, 436, 103BGB abweichende Bestimmung stellt eine selbständige Garantie dar, die Grundlage für einen Anspruch des Käufers gegen den Verkäufer auf Schadloshaltung entsprechend den Grundsätzen des Schadensersatzrechtes bildet.