Das Beschwerdeverfahren wird ausgesetzt.
II.Gemäß Art.
Sind
1.das in Art.
der u. a. in Art.
das durch Art. 47 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (EU-GR-Charta) gewährleistete Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf,
4. 5. - - - - - III.
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