I.
Die Antragsteller wenden sich mit einem Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan der Antragsgegnerin, der in der Nähe ihres Betriebsgrundstücks ein Gewerbegebiet festsetzt. Die Antragsteller beabsichtigten nach ihren Angaben, eine Schweinemast aufzunehmen. Ihr Normenkontrollantrag wurde als unzulässig verworfen.
II.
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