VG Gelsenkirchen, vom 20.02.1992 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 3148/89
OVG Nordrhein-Westfalen, vom 20.03.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 3 A 2312/92
Verwaltungsprozeßrecht - Zulässigkeit einer Feststellungsklage im Drittrechtsverhältnis; Bauplanungsrecht - Erschließungsbeitragsrecht, Rückwirkende Heilung von Erschließungsverträgen durch den Gesetzgeber
BVerwG, Urteil vom 27.06.1997 - Aktenzeichen 8 C 23.96
DRsp Nr. 1997/6376
Verwaltungsprozeßrecht - Zulässigkeit einer Feststellungsklage im Drittrechtsverhältnis; Bauplanungsrecht - Erschließungsbeitragsrecht, Rückwirkende Heilung von Erschließungsverträgen durch den Gesetzgeber
1. Die Zulässigkeit einer Feststellungsklage im Drittrechtsverhältnis setzt voraus, daß das Feststellungsinteresse gerade gegenüber der beklagten Partei besteht (wie Urteile vom 25. Februar 1970 - BVerwG VI C 125.67 - Buchholz 237.1 Art. 14BayBG Nr. 1 S. 1 und vom 28. Juni 1990 - BVerwG 2 C 1.89 - Buchholz 421. 5 BBiG Nr. 16 S. 1). Daran fehlt es regelmäßig bei der Feststellungsklage eines Fremdanliegers, mit der er die Feststellung der Nichtigkeit des zwischen der beklagten Gemeinde und dem beigeladenen Unternehmer abgeschlossenen Erschließungsvertrags begehrt.2. Gegen die Rückwirkungsregelung des § 242 Abs. 8 Satz 1 BauGB bestehen keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken.