I.
Die Antragsteller zu 1. bis 3. wandten sich mit Erfolg im Normenkontrollverfahren gegen den Bebauungsplan Nr. 2 der Antragsgegnerin, mit dem eine zwischen ihren Tierhaltungsbetrieben (Schweine und Rinder) gelegene Freifläche (überwiegend Weideland) der Bebauung als Dorfgebiet zugeführt werden sollte.
II.
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