I. Die Antragsteller wenden sich im Normenkontrollverfahren gegen Festsetzungen des Bebauungsplans »S. Straße - T.« vom 12. Juni 1974. Sie sind Eigentümer des Grundstücks T. 62, das im Bebauungsplan als reines Wohngebiet festgesetzt und mit einem Wohnhaus bebaut ist.
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