VG Schleswig-Holstein, vom 19.11.1991 - Vorinstanzaktenzeichen 2 A 141/89
OVG Schleswig-Holstein, vom 19.01.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 1 L 42/92
Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; Baurecht: Keine Übertragung der Grundsätze des Normenkontrollverfahrens auf die Anfechtung einer Baugenehmigung
BVerwG, Beschluß vom 28.07.1994 - Aktenzeichen 4 B 94.94
DRsp Nr. 1995/608
Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; Baurecht: Keine Übertragung der Grundsätze des Normenkontrollverfahrens auf die Anfechtung einer Baugenehmigung
Der Umstand, daß der Bürger mit der Rüge, ein ihn benachteiligender Bebauungsplan sei wegen eines Abwägungsfehlers rechtswidrig, im Verfahren der Normenkontrolle weitergehenden Rechtsschutz erlangen kann als im Verfahren der Anfechtung einer auf einen Bebauungsplan gestützten Baugenehmigung, rechtfertigt es nicht, für die Anfechtung einer nach § 33BauGB erteilten Baugenehmigung Grundsätze des Normenkontrollverfahrens zu übernehmen.