Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren, Nachteilsbegriff
OVG Lüneburg, vom 12.03.1980 - Aktenzeichen 6 C 12/78
DRsp Nr. 2009/17219
Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren, Nachteilsbegriff
1. Es besteht kein Rechtsschutzbedürfnis für eine Normenkontrolle gegen einen Bebauungsplan, der eine Industrieansiedlung ermöglicht, soweit das Verfahren nach Unanfechtbarkeit des Standortvorbescheides für ein bestimmtes Unternehmen eingeleitet wurde.2. Zum Begriff des Nachteils im Sinne von § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO durch Festsetzungen eines Bebauungsplanes, die die Ansiedlung von Großindustrie zulassen.