A.
Die Antragstellerin wendet sich mit ihrem Normenkontrollantrag gegen den Bebauungsplan Nr. 307 - W. - der Antragsgegnerin, soweit er das Plangebiet der rechtskräftig für nichtig erklärten 1. Änderung umfasst und soweit über ihn nicht bereits rechtskräftig durch Urteil des Senats vom 30. Juni 1997 entschieden worden ist.
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