OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluß vom 26.05.1978 Xa ND 3/78
Normen:
VwGO § 47 Abs. 7;
Fundstellen:
BRS 33 Nr. 23
DVBl 1979, 191
OVGE Mü/Lü 33, 229
Verwaltungsprozeßrecht: Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 26.05.1978 - Aktenzeichen Xa ND 3/78
DRsp Nr. 2009/17389
Verwaltungsprozeßrecht: Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren
In einem Normenkontrollverfahren, in dem über die Gültigkeit eines Bebauungsplanes zu entscheiden ist, ist der Erlaß einer einstweiligen Anordnung nicht iS von § 47 Abs. 7VwGO dringend geboten, wenn der Antragsteller die Möglichkeit hat, gegen die im Vollzug des Bebauungsplanes ergehenden Einzelmaßnahmen der öffentlichen Gewalt vorläufigen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen.