VGH Bayern - Beschluß vom 20.07.1983 14 NE 83 A.1217
Normen:
VwGO § 47 Abs. 7;
Fundstellen:
BayVBl 1983, 698
Verwaltungsprozeßrecht: Keine einstweilige Anordnung gegen erteilte Baugenehmigungen und daraufhin begonnene Bauarbeiten nach § 47 Abs. 7 VwGO
VGH Bayern, Beschluß vom 20.07.1983 - Aktenzeichen 14 NE 83 A.1217
DRsp Nr. 2009/17445
Verwaltungsprozeßrecht: Keine einstweilige Anordnung gegen erteilte Baugenehmigungen und daraufhin begonnene Bauarbeiten nach § 47 Abs. 7VwGO
Im Wege einer einstweiligen Anordnung nach § 47 Abs. 7VwGO kann die Genehmigungsbehörde nicht verpflichtet werden, bereits erteilte Baugenehmigungen aufzuheben und Bauarbeiten, soweit es diese Baugenehmigungen betrifft, einstweilen einzustellen.