VGH Bayern - Beschluß vom 20.07.1983
14 NE 83 A.1217
Normen:
VwGO § 47 Abs. 7;
Fundstellen:
BayVBl 1983, 698

Verwaltungsprozeßrecht: Keine einstweilige Anordnung gegen erteilte Baugenehmigungen und daraufhin begonnene Bauarbeiten nach § 47 Abs. 7 VwGO

VGH Bayern, Beschluß vom 20.07.1983 - Aktenzeichen 14 NE 83 A.1217

DRsp Nr. 2009/17445

Verwaltungsprozeßrecht: Keine einstweilige Anordnung gegen erteilte Baugenehmigungen und daraufhin begonnene Bauarbeiten nach § 47 Abs. 7 VwGO

Im Wege einer einstweiligen Anordnung nach § 47 Abs. 7 VwGO kann die Genehmigungsbehörde nicht verpflichtet werden, bereits erteilte Baugenehmigungen aufzuheben und Bauarbeiten, soweit es diese Baugenehmigungen betrifft, einstweilen einzustellen.

Normenkette:

VwGO § 47 Abs. 7;
Fundstellen
BayVBl 1983, 698