OVG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 15.01.1980 7a NE 20/77
Normen:
BBauG § 12 S. 2; VwGO § 47 Abs. 6 S. 2; VwGO § 88;
Fundstellen:
BauR 1980, 235
BRS 36 Nr. 36
DÖV 1981, 33
OVGE Mü/Lü 34, 273
Verwaltungsprozeßrecht: Umfang der Nichtigerklärung eines Bebauungsplans, Antragsabhängigkeit
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.01.1980 - Aktenzeichen 7a NE 20/77
DRsp Nr. 2009/17407
Verwaltungsprozeßrecht: Umfang der Nichtigerklärung eines Bebauungsplans, Antragsabhängigkeit
Für den Umfang der Nichtigkeitserklärung von Festsetzungen eines Bebauungsplanes im Normenkontrollverfahren ist grundsätzlich der gestellte Antrag maßgeblich. Eine über den Normenkontrollantrag hinausgehende Nichtigkeitserklärung von weiteren Festsetzungen ist demgegenüber dann erforderlich, wenn ein untrennbarer Regelungszusammenhang der Festsetzungen besteht und eine auf den Antrag beschränkte Nichtigkeitserklärung zu einem Eingriff in das Gestaltungsermessen der Gemeinde führen würde.
Normenkette:
BBauG § 12 S. 2; VwGO § 47 Abs. 6 S. 2; VwGO § 88;