I.
Der Antragsteller ist Eigentümer eines Grundstücks am K. Weg in F.. Für das benachbarte, bisher unbebaute Gelände hat die Antragsgegnerin die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. ... beschlossen, der endgültige Satzungsbeschluß ist noch nicht ergangen. Der Antragsteller möchte mit dem vorliegenden Verfahren verhindern, daß weitere Baugenehmigungen nach § 33 BauGB erteilt werden.
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