Der Verwaltungsrechtsweg ist unzulässig.
Das Verfahren wird an das Landgericht Essen verwiesen.
Die Unzulässigkeit des beschrittenen Verwaltungsrechtswegs ist gemäß §
Gegen eine Maßnahme zur Regelung einzelner Angelegenheiten auf dem Gebiet des Strafvollzuges oder des Vollzuges freiheitsentziehender Maßregeln der Besserung und Sicherung, um die es bei der von der Antragstellerin beanstandeten Regelung des Besuchsrechts nach §
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