VG Karlsruhe, vom 22.08.1989 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 233/88
Verwendung des Grundflächenbegriffs der SpielVO im Bauplanungsrecht; Sich-Einfügen einer Spielhalle in ländlicher Umgebung mit gewerblicher und Wohnnutzung
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 02.08.1990 - Aktenzeichen 3 S 26/90
DRsp Nr. 1996/18109
Verwendung des Grundflächenbegriffs der SpielVO im Bauplanungsrecht; Sich-Einfügen einer Spielhalle in ländlicher Umgebung mit gewerblicher und Wohnnutzung
1. Die Verwendung des Grundflächenbegriffs des § 3 Abs. 2 Satz 2 SpielVO auch bei der bauplanungsrechtlichen Beurteilung von Spielhallen und spielhallenähnlichen Unternehmen erscheint sachgerecht.2. Zur Frage des Sich-Einfügens einer kleinen Spielhalle in eine ländliche Umgebung mit gewerblicher Nutzung und Wohnnutzung, wenn im gleichen Gebäude schon ein Billardcafe und ein Bistro vorhanden sind.