Verwertung eines Augenscheins nach Richterwechsel - Enteignungsentschädigung bei Verkehrsimmisionen
BGH, Urteil vom 12.03.1992 - Aktenzeichen III ZR 133/90
DRsp Nr. 1993/743
Verwertung eines Augenscheins nach Richterwechsel - Enteignungsentschädigung bei Verkehrsimmisionen
»1. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die Verwertung der Ergebnisse einer Augenscheinseinnahme nach einem Richterwechsel gegen das Gebot der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme verstößt.2. Zur Frage, ob und in welcher Weise bei der Entschädigung für Verkehrsimmissionen zu berücksichtigen ist,a) daß das betroffene Grundstück zwischenzeitlich veräußert worden ist;b) daß der Entschädigungspflichtige den durch vorläufig vollstreckbares Urteil ausgeurteilten Entschädigungsbetrag zur Abwendung der Zwangsvollstreckung gezahlt hat.«