Verzicht auf die Ermittlung konkret zu erwartender Immissionswerte bei Festlegung einer Straßenverkehrsfläche neben einem Wohngrundstück in einem Bebauungsplan; Ermittlungsfehler hinsichtlich zu erwartender Schallimmissionen
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24.07.2015 - Aktenzeichen 8 S 538/12
DRsp Nr. 2015/16314
Verzicht auf die Ermittlung konkret zu erwartender Immissionswerte bei Festlegung einer Straßenverkehrsfläche neben einem Wohngrundstück in einem Bebauungsplan; Ermittlungsfehler hinsichtlich zu erwartender Schallimmissionen
1. Setzt ein Bebauungsplan eine Straßenverkehrsfläche neben einem Wohngrundstück fest, erlauben die Anforderungen aus § 2 Abs. 3BauGB nur dann, auf die Ermittlung konkret zu erwartender Immissionswerte zu verzichten, wenn schon nach der Zahl der täglich zu erwartenden Kfz-Bewegungen im Hinblick auf die konkreten Gegebenheiten des Einzelfalls keine Belästigungen zu besorgen sind, die die Geringfügigkeitsgrenze überschreiten.2. Die Einhaltung von Grenz- und Orientierungswerten nach der 16. BImSchV oder der DIN 18005 ist für sich nicht geeignet, losgelöst vom Einzelfall zu belegen, dass ein Ermittlungsfehler hinsichtlich zu erwartender Schallimmissionen nicht im Sinne des § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1BauGB von Einfluss auf das Abwägungsergebnis gewesen ist, wenn nicht zu erkennen ist, welches Ausmaß an Immissionen der Plangeber den betroffenen Grundstücken zumuten wollte.
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