Verzug mit der Fertigstellung einer Bauleistung bei Verschiebung des Termins aufgrund einer vom Auftraggeber zu vertretenden Arbeitsunterbrechung
BGH, vom 27.10.1977 - Aktenzeichen VII ZR 298/75
DRsp Nr. 1997/2267
Verzug mit der Fertigstellung einer Bauleistung bei Verschiebung des Termins aufgrund einer vom Auftraggeber zu vertretenden Arbeitsunterbrechung
Ist für die Fertigstellung einer Bauleistung ein Kalendertag vertraglich vereinbart und verschiebt sich dieser Fertigstellungstermin infolge einer vom Auftraggeber zu vertretenden Arbeitsunterbrechung, so ist die Leistung nicht mehr nach dem Kalender bestimmt.