BGH - Urteil vom 24.03.1958
VII ZR 92/57
Normen:
BGB § 284 § 286 ;
Vorinstanzen:
OLG Neustadt/Weinstr. - Urteil - 06.11.1956,

Verzugsbeginn ohne Mahnung

BGH, Urteil vom 24.03.1958 - Aktenzeichen VII ZR 92/57

DRsp Nr. 2006/9064

Verzugsbeginn ohne Mahnung

Eine Vereinbarung, dass der Kaufpreis für eine Ware alsbald nach deren Empfang zu zahlen sei, ist nicht geeignet, den Verzug mit der Kaufpreiszahlung ohne Mahnung zu begründen, weil es an einer Bezugnahme auf den Kalender fehlt und nicht jedes Unterlassen einer Zahlung Zug um Zug gegen Lieferung den Schuldner in Verzug geraten lässt.

Normenkette:

BGB § 284 § 286 ;

Tatbestand: