Zum Sachverhalt:
Die Klägerin (Kl.) beantragte die Genehmigung des Einbaus einer Spielhalle in ein vorhandenes Kino (Georgenstraße 5 in Eisenach, Filmtheater »Titania«). Nach dem beigefügten Plan sollen insgesamt 10 Geldspielgeräte, 3 Flipper, 3 TV-Spielplätze und 2 Punktspielgeräte errichtet werden.
Der Antrag wurde abgelehnt; die Klage hatte keinen Erfolg.
Eingesandt von Richter am VG Bohn, Meiningen.
Zum Streitwert vgl. auch den Beschluß des OVG Mecklenburg-Vorpommern - 3 O 77/95 - 16.10.1995, mit folgendem Leitsatz:
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