VGH Baden-Württemberg - 08.12.1982 (5 S 280/82) - DRsp Nr. 1996/18188
VGH Baden-Württemberg, vom 08.12.1982 - Aktenzeichen 5 S 280/82
DRsp Nr. 1996/18188
Die Festsetzung eines Dorfgebiets unter Ausschluß von Wirtschaftsstellen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und der dazu gehörenden Wohngebäude ist nicht zulässig. Zur Zulässigkeit eines allgemeinen Wohngebiets in der Nähe eines landwirtschaftlichen Betriebs mit Schweinehaltung. Dorfgebiet als Pufferzone.