VGH Baden-Württemberg - Beschluß vom 16.06.1995 8 S 1385/95
Normen:
LBOLBO BW § 7 Abs. 3 S. 1 Nr. 2, Abs. 4 ;
Vorinstanzen:
VG Sigmaringen,
VGH Baden-Württemberg - Beschluß vom 16.06.1995 (8 S 1385/95) - DRsp Nr. 1997/4950
VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 16.06.1995 - Aktenzeichen 8 S 1385/95
DRsp Nr. 1997/4950
»Enthält ein Bebauungsplan Festsetzungen, bei deren Ausschöpfung sich geringere Tiefen der Abstandsflächen ergeben, so ist - anders als im Fall des § 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 LBO - für die Erteilung einer Ausnahme die Feststellung einer atypischen Grundstückssituation nicht erforderlich.«
Normenkette:
LBOLBO BW § 7 Abs. 3 S. 1 Nr. 2, Abs. 4 ;
Gründe:
Die zulässige Beschwerde hat keinen Erfolg.
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