Die Beteiligten streiten darüber, ob eine der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung nachträglich durch Verzicht erloschen ist.
Die Kläger sind Miteigentümer einer Wohnung in der Eigentumswohnanlage "R.straße 26" in Lörrach. Bauherrin und frühere Eigentümerin des Baugrundstückes war die Beigeladene. Aufgrund notariellen Kaufvertrages vom 17.01.1991 erwarben die Kläger ihren Miteigentumsanteil von der Beigeladenen. Die Auflassung erfolgte am 14.12.1992, die Eintragung im Grundbuch am 26.01.1993.
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