Tatbesand:
Die Kläger sind Eigentümer des mit Laubbäumen bewachsenen Grundstücks Flst. Nr. 547/2 der Gemarkung I., das sie von der am 18.5.1994 verstorbenen Frau T. P. geerbt haben. Das Grundstück grenzt nach Westen an das dem Beigeladenen gehörende, im Geltungsbereich des am 13.3.1991 in Kraft getretenen Bebauungsplans "I.-West" liegende Grundstück Flst. Nr. 548/5.
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