VGH Bayern - Beschluß vom 17.06.1994 (20 CS 94.1555) - DRsp Nr. 1997/7327
VGH Bayern, Beschluß vom 17.06.1994 - Aktenzeichen 20 CS 94.1555
DRsp Nr. 1997/7327
»Mit dem in § 10 Abs. 2BauGB-MaßnahmenG zum Ausdruck gebrachten öffentlichen Interesse an der erleichterten Zulassung von Wohnbauvorhaben ist die Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Nachbarwiderspruchs gegen eine Baugenehmigung nicht vereinbar, wenn ein möglicher und vom Nachbarn möglicherweise auch rügbarer Mangel durch - im Verhältnis zu dem Vorhaben insgesamt - geringfügige Veränderung behoben werden kann (hier: kein Baustopp trotz möglicher Nichteinhaltung von Abstandslfächen durch nicht untergeordnete Bauteile.«