VGH Bayern - Beschluß vom 21.11.1995
2 CS 95.3597
Normen:
BayBO Art. 89 ;
Vorinstanzen:
VG München,

VGH Bayern - Beschluß vom 21.11.1995 (2 CS 95.3597) - DRsp Nr. 1997/6491

VGH Bayern, Beschluß vom 21.11.1995 - Aktenzeichen 2 CS 95.3597

DRsp Nr. 1997/6491

a) Keine Verwirkung der Befugnis der Bauaufsichtsbehörde, eine Beseitigungsanordnung zu vollstrecken. b) Kein Vertrauenstatbestand, wenn Behörde auf Bitten des Betroffenen die Vollstreckung mehrmals hinausschiebt.

Normenkette:

BayBO Art. 89 ;

Gründe:

I. Der Antragsteller wendet sich gegen die Vollziehbarkeit von Vollstreckungsmaßnahmen für eine Beseitigungsanordnung. Mit der Verfügung vom 6. August 1986 gab die Antragsgegnerin dem Antragsteller unter Zwangsgeldandrohung auf, einen auf dem Grundstück L Straße befindlichen ungenehmigten Kiosk und einen ungenehmigten Wohnhausanbau zu beseitigen. Den dagegen eingelegten Widerspruch nahm der Antragsteller im Rahmen einer am 18. Februar 1987 geschlossenen Vereinbarung zurück; darin verpflichtete er sich, die Bauwerke bis spätestens 31. März 1989 zu beseitigen; die Antragsgegnerin verpflichtete sich, von einer Vollstreckung abzusehen, falls der Antragsteller seiner Beseitigungspflicht nachkomme.