VGH Hessen, vom 18.05.1989 - Aktenzeichen 4 UE 970/65
DRsp Nr. 1996/18005
Die Ausweisung einer privaten Grünfläche für einen Teilbereich ist insoweit unwirksam, als mit ihr das angestrebte Planungsziel nicht zu verwirklichen ist (Harmonisierung des Ortsrands mit dem Außenbereich).