Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 15. Mai 2018 wird aufgehoben.
II.Die Vollstreckungsgläubigerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
I.
Die Beteiligten streiten über die Vollstreckung aus einem gerichtlichen Vergleich.
Die Vollstreckungsgläubigerin, eine kreisangehörige Gemeinde, forderte den Vollstreckungsschuldner mit Bescheid vom 22. Dezember 2016 dazu auf, das in seinem Eigentum stehende Fahrzeug, ein Mitsubishi Space Wagon mit dem amtlichen Kennzeichen ..., das seit Monaten auf einer öffentlichen Verkehrsfläche abgestellt und an das seit dem 1. September 2016 wegen der abgelaufenen TÜV-Plakette ein sogenannter "roter Punkt" angebracht war, binnen zweier Wochen ab Zustellung des Bescheids zu entfernen. Für den Fall der Nichterfüllung dieser Verpflichtung wurde die Veranlassung der kostenpflichtigen Beseitigung und vorläufigen Sicherstellung des Fahrzeugs durch die Vollstreckungsgläubigerin angedroht.
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