Vorausleistung auf künftige Erschließungsbeiträge für bereits hergestellte Teileinrichtungen durch Kostenspaltung; Anwendung aktueller Einheitssätze auf lange zurückliegende Bauarbeiten
BVerwG, Urteil vom 25.09.1968 - Aktenzeichen IV C 81.66
DRsp Nr. 1996/26009
Vorausleistung auf künftige Erschließungsbeiträge für bereits hergestellte Teileinrichtungen durch Kostenspaltung; Anwendung aktueller Einheitssätze auf lange zurückliegende Bauarbeiten
1. Von einer Vorausleistung auf künftige Erschließungsbeiträge können auch Beträge erfaßt werden, die nach der Ortssatzung für bereits hergestellte Teileinrichtungen durch Kostenspaltung verlangt werden können.2. Einheitssätze, die nach der gegenwärtigen Kostenlage festgesetzt worden sind, können auf lange zurückliegende Bauarbeiten nicht ohne weiteres angewendet werden.
Normenkette:
BBauG § 130 Abs. 1 S. 2; BBauG § 133 Abs. 3;
Gründe:
I.
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