BVerwG - Urteil vom 25.09.1968
IV C 81.66
Normen:
BBauG § 130 Abs. 1 S. 2; BBauG § 133 Abs. 3;
Fundstellen:
BVerwGE 30, 240
BayVBl 1969, 393
BBauBl 1970, 26
Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 2
DÖV 1969, 357
KStZ 1969, 142
MDR 1969, 334
ZMR 1969, 23
Vorinstanzen:
VG Düsseldorf, vom 01.10.1963
OVG Nordrhein-Westfalen, vom 01.06.1966

Vorausleistung auf künftige Erschließungsbeiträge für bereits hergestellte Teileinrichtungen durch Kostenspaltung; Anwendung aktueller Einheitssätze auf lange zurückliegende Bauarbeiten

BVerwG, Urteil vom 25.09.1968 - Aktenzeichen IV C 81.66

DRsp Nr. 1996/26009

Vorausleistung auf künftige Erschließungsbeiträge für bereits hergestellte Teileinrichtungen durch Kostenspaltung; Anwendung aktueller Einheitssätze auf lange zurückliegende Bauarbeiten

1. Von einer Vorausleistung auf künftige Erschließungsbeiträge können auch Beträge erfaßt werden, die nach der Ortssatzung für bereits hergestellte Teileinrichtungen durch Kostenspaltung verlangt werden können. 2. Einheitssätze, die nach der gegenwärtigen Kostenlage festgesetzt worden sind, können auf lange zurückliegende Bauarbeiten nicht ohne weiteres angewendet werden.

Normenkette:

BBauG § 130 Abs. 1 S. 2; BBauG § 133 Abs. 3;

Gründe:

I.