Voraussetzung für den Erlaß einer Erhaltungssatzung; Vereinbarkeit des § 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB mit der Eigentumsgarantie
VGH Bayern, vom 05.08.1994 - Aktenzeichen 2 N 91.2476
DRsp Nr. 1996/17904
Voraussetzung für den Erlaß einer Erhaltungssatzung; Vereinbarkeit des § 172 Abs. 1 Nr. 2BauGB mit der Eigentumsgarantie
Die auf § 172 Abs. 1 Nr. 2BauGB beruhende Erhaltungssatzung ist mit Art. 14 Abs. 1GG vereinbar.
1. Voraussetzung für den Erlaß einer Erhaltungssatzung ist nicht, daß im Geltungsbereich der Satzung eine Bevölkerung lebt, die in ihrer Zusammensetzung Besonderheiten im Vergleich zu anderen Wohngebieten aufweist. Es genügt vielmehr, daß die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus besonderen städtebaulichen Gründen erhaltenswert ist.2. Die Gefahr einer unerwünschten Änderung der Struktur der Wohnbevölkerung wegen eines sich dort abzeichnenden Potentials zur baulichen Aufwertung und damit zur Verdrängung von einkommensschwächeren Bewohnern im Satzungsgebiet rechtfertigt den Erlaß einer Erhaltungssatzung.