Voraussetzungen der Prozeßkostenhilfe bei vorhandenem Hauseigentum
OLG Koblenz, Beschluß vom 11.01.2001 - Aktenzeichen 9 WF 1/01
DRsp Nr. 2001/15186
Voraussetzungen der Prozeßkostenhilfe bei vorhandenem Hauseigentum
»Prozeßkostenhilfe kann nicht bewilligt werden, wenn der Antragsteller Eigentümer eines Hausgrundstücks ist, welches als Sicherheit für einen Kredit verwendet werden kann, und es nach den wirtschaftlichen Verhältnissen zumutbar ist, den Kredit für die Prozeßkosten aufzunehmen.«