OLG Dresden - Beschluss vom 14.06.2001
WVerg 4/01
Normen:
GWB § 115 Abs. 2 S. 3 ;
Fundstellen:
OLGReport-Dresden 2001, 476

Voraussetzungen der vorzeitigen Zuschlagsgestattung

OLG Dresden, Beschluss vom 14.06.2001 - Aktenzeichen WVerg 4/01

DRsp Nr. 2005/14746

Voraussetzungen der vorzeitigen Zuschlagsgestattung

» 1. Die Erfolgsaussichten in der Hauptsache sind im Rahmen einer Eilentscheidung nach § 115 Abs. 2 S. 3 GWB nicht zu berücksichtigen, wenn der zu beurteilende Sachverhalt nicht offen zu Tage liegt, sondern ergänzende tatsächliche Feststellungen erfordert, die nach der Aktenlage oder mit präsenten Beweismitteln nicht zu gewinnen sind. 2. Ein geldwerter Nachteil der Vergabestelle für den Fall der Verschiebung der Zuschlagsentscheidung vermag für sich gesehen nur dann eine vorzeitige Gestattung des Zuschlags zu rechtfertigen, wenn es sich um eine außergewöhnliche wirtschaftliche Belastung handelt.«

Normenkette:

GWB § 115 Abs. 2 S. 3 ;
Fundstellen
OLGReport-Dresden 2001, 476