Voraussetzungen des Anspruchs auf Ersatz des Vertrauensschadens
BGH, Urteil vom 24.06.1982 - Aktenzeichen III ZR 169/80
DRsp Nr. 1996/14297
Voraussetzungen des Anspruchs auf Ersatz des Vertrauensschadens
»1. Der Anspruch auf Ersatz des Vertrauensschadens (BBauG § 39j) setzt voraus, daß das mit den nutzungsvorbereitenden Aufwendungen betätigte Vertrauen des Eigentümers auf den Bestand eines rechtsverbindlichen Bebauungsplans gerichtet war. 2. Ist ein Bebauungsplan nichtig, weil er entgegen BBauG § 8 Abs 2 nicht aus einem Flächennutzungsplan entwickelt wurde, so löst das keine Ersatzansprüche gegen die Gemeinde nach Amtshaftungsgrundsätzen aus. 3. Ein allgemeiner Anspruch auf Entschädigung für Aufwendungen, die im Vertrauen auf den Bestand eines (nichtigen) Bebauungsplans gemacht worden sind, ist nicht anzuerkennen.«