Voraussetzungen des Anspruchs auf Wertausgleich in Geld
BGH, vom 14.07.1977 - Aktenzeichen III ZR 139/74
DRsp Nr. 1996/14691
Voraussetzungen des Anspruchs auf Wertausgleich in Geld
Ein Wertausgleich in Geld kommt erst in Betracht, wenn dem Eigentümer auch bei Beachtung des Vorrangs der Flächenzuteilung ein wertgleiches Grundstück nicht zugeteilt werden kann.