LG Detmold, vom 07.06.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 569/04
Voraussetzungen des Verlustes des Nachbesserungsrechts
OLG Hamm, Urteil vom 03.12.2004 - Aktenzeichen 19 U 93/04
DRsp Nr. 2006/10303
Voraussetzungen des Verlustes des Nachbesserungsrechts
»Der Werkunternehmer verliert beim BGB -Werkvertrag nicht allein aufgrund seines Verzuges mit der Mangelbeseitigung das Recht, die Nachbesserung selbst vorzunehmen. Der Annahme seines Angebots zur Mangelbeseitigung durch den Auftraggeber bedarf es nicht (entgegen BGH BauR 2003, 693; BauR 2004, 501).In besonders gelagerten Fällen kann der Werkunternehmer unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben das Recht zur Nachbesserung verlieren.«