Die Revision des Beteiligten zu 1) gegen das Urteil des 16. Zivilsenats - Senat für Baulandsachen - des Oberlandesgerichts Hamm vom 04. Juni 1987 - 16 U (Baul) 4/86 - wird nicht angenommen.
Der Beteiligte zu 1) trägt die Kosten des Revisionsverfahrens (§ 221 Abs. 1 BauGB, § 97 Abs. 1 ZPO).
Streitwert: 45.896 DM.
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