OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 09.12.2020
7 B 1264/20
Normen:
BauGB § 34 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
VG Münster, - Vorinstanzaktenzeichen 2 L 572/20

Voraussetzungen einer erdrückenden Wirkung und eines Verstoßes gegen das Rücksichtnahmegebot durch ein Vorhaben auf dem Nachbargrundstück

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.12.2020 - Aktenzeichen 7 B 1264/20

DRsp Nr. 2021/374

Voraussetzungen einer erdrückenden Wirkung und eines Verstoßes gegen das Rücksichtnahmegebot durch ein Vorhaben auf dem Nachbargrundstück

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen als Gesamtschuldner.

Der Wert des Streitgegenstands wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 34 Abs. 1 S. 1;

Gründe

Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg.

Die in der Beschwerdebegründung dargelegten Gründe, auf deren Prüfung der Senat gemäß § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO beschränkt ist, führen nicht zu einer Änderung des angefochtenen Beschlusses.

Nach der im vorliegenden Verfahren allein möglichen summarischen Prüfung spricht nichts dafür, dass das streitige Vorhaben unter dem Gesichtspunkt einer erdrückenden Wirkung zulasten der Antragsteller gegen das Rücksichtnahmegebot verstoßen könnte.