Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen als Gesamtschuldner.
Der Wert des Streitgegenstands wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.
Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg.
Die in der Beschwerdebegründung dargelegten Gründe, auf deren Prüfung der Senat gemäß §
Nach der im vorliegenden Verfahren allein möglichen summarischen Prüfung spricht nichts dafür, dass das streitige Vorhaben unter dem Gesichtspunkt einer erdrückenden Wirkung zulasten der Antragsteller gegen das Rücksichtnahmegebot verstoßen könnte.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|