Voraussetzungen einer Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren
OLG Dresden, Beschluss vom 20.01.2004 - Aktenzeichen 5 W 1709/03
DRsp Nr. 2004/19586
Voraussetzungen einer Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren
»Eine Kostenentscheidung gemäß § 494a Abs. 2ZPO setzt voraus, dass dem Antragsteller zuvor eine Frist zur Klageerhebung gemäß § 494a Abs. 1ZPO gesetzt wurde. «