Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000 Euro festgesetzt.
Das gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Regensburg vom 26. September 2017 eingelegte Rechtsmittel ist nach §
Der Antrag auf Zulassung der Berufung ist abzulehnen, weil die Zulassung der Berufung nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils (§
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