Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens als Gesamtschuldner.
I.
Die Kläger - Staatsangehörige der Republik Kosovo - wenden sich gegen den Bescheid des Bundesamts für ... (Bundesamt) vom 11. Dezember 2015, mit dem ihre Anträge auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft sowie auf Asylanerkennung als offensichtlich unbegründet abgelehnt wurden, ihre Anträge auf subsidiären Schutz abgelehnt wurden, ferner festgestellt wurde, dass Abschiebungsverbote nach §
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