Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen schuldhafter Verletzung der Nachbesserungspflicht
BGH, vom 19.01.1978 - Aktenzeichen VII ZR 175/75
DRsp Nr. 1996/14668
Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen schuldhafter Verletzung der Nachbesserungspflicht
Schadensersatzansprüche wegen schuldhafter Verletzung der Nachbesserungspflicht sind nicht nur gegeben, wenn sich die Nachbesserung als undurchführbar erweist, sondern auch dann, wenn die Nachbesserung fehlschlägt, weil es sich um eine Fehlkonstruktion handelt. Der Anspruch umfaßt alle Schäden, die durch das Unterbleiben der Nachbesserung entstehen; insbesondere kann er dahingehen, daß der Unternehmer den Besteller von den Beeinträchtigungen des nutzlos gewordenen Vertrages befreit, den Besteller also nicht auf Zahlung des Werklohnes in Anspruch nimmt bzw. den gezahlten Werklohn erstattet.