BGH vom 19.01.1978
VII ZR 175/75
Normen:
BGB § 633 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BauR 1978, 224
ZfBR 1990, 183, 184
ZfBR 1991, 19
ZfBR 1992, 272

Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen schuldhafter Verletzung der Nachbesserungspflicht

BGH, vom 19.01.1978 - Aktenzeichen VII ZR 175/75

DRsp Nr. 1996/14668

Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen schuldhafter Verletzung der Nachbesserungspflicht

Schadensersatzansprüche wegen schuldhafter Verletzung der Nachbesserungspflicht sind nicht nur gegeben, wenn sich die Nachbesserung als undurchführbar erweist, sondern auch dann, wenn die Nachbesserung fehlschlägt, weil es sich um eine Fehlkonstruktion handelt. Der Anspruch umfaßt alle Schäden, die durch das Unterbleiben der Nachbesserung entstehen; insbesondere kann er dahingehen, daß der Unternehmer den Besteller von den Beeinträchtigungen des nutzlos gewordenen Vertrages befreit, den Besteller also nicht auf Zahlung des Werklohnes in Anspruch nimmt bzw. den gezahlten Werklohn erstattet.

Normenkette:

BGB § 633 Abs. 2 ;

Hinweise:

Vgl. auch BGH, NJW 1976, 234; LM § 635 BGB Nr. 4; NJW 1970, 383, 384.

Fundstellen
BauR 1978, 224
ZfBR 1990, 183, 184
ZfBR 1991, 19
ZfBR 1992, 272