OVG Niedersachsen, vom 28.04.1968 - Vorinstanzaktenzeichen I A 215/63
Voraussetzungen für das Vorliegen einer Erschließungsanlage; Zulässigkeit einer Kostenspaltung; Einbeziehung beitragsfreier Grundstücke
BVerwG, Urteil vom 14.06.1968 - Aktenzeichen IV C 65.66
DRsp Nr. 1996/16016
Voraussetzungen für das Vorliegen einer Erschließungsanlage; Zulässigkeit einer Kostenspaltung; Einbeziehung beitragsfreier Grundstücke
1. Nur Straßen, die nach Landesrecht den Charakter einer öffentlichen Straße haben, die mithin dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind, können Erschließungsanlagen im Sinne des Bundesbaugesetzes sein.2. Auch für eine noch nicht gewidmete Straße können Erschließungsbeiträge im Wege der Kostenspaltung und der Vorausleistung beigezogen werden.3. In die Berechnung des Erschließungsbeitrages sind auch erschlossene Grundstücke einzubeziehen, die beitragsfrei bleiben.
Normenkette:
BBauG § 127 Abs. 2; BBauG § 133;
Gründe:
I.
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